05.07.2011 | EuGH
Geldbuße einer Stiftung wegen Kartellbildung aufgehoben
Die EU-Kommission hatte Geldbußen gegen ein Kartell auf dem belgischen Markt für internationale Umzüge verhängt. Das Kartell hatte Preise unmittelbar und mittelbar festgesetzt, den Markt aufgeteilt und Verfahren zur Einreichung von Angeboten manipuliert. Darunter befindet sich auch die Gosselin Group (3,28 Millionen EUR, davon 270 000 EUR gesamtschuldnerisch mit der Stiftung zu zahlen, in der ihre Familienaktionäre zusammengeschlossen sind).
Der EuGH erhält die Beträge der Geldbußen der übrigen Kartellmitglieder aufrecht. Was jedoch Gosselin betrifft, ist er anderer Auffassung als die Kommission. Die Stiftung ist nach seiner Ansicht kein Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts, da die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass diese Stiftung unmittelbar oder mittelbar in die Führung von Gosselin eingegriffen und damit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat. Zudem erkennt das Gericht einen Fehler der Kommission darin, dass sie das Verhalten von Gosselin der Stiftung zugerechnet hat. Diese hat nämlich Beweise vorgelegt, die belegen, dass sie keinen bestimmenden Einfluss auf Gosselin ausübt. Daher hat der EuGH die gegen die Stiftung verhängte Geldbuße aufgehoben (EuGH 16.6.11, Rs.: T-199/08, T-204/08 und T-212/08 (verbunden), T-208/08 und T-209/08 (verbunden) und T-210/08 und T-211/08 (verbunden); Pressemitteilung des EuGH vom 16.6.11).