01.02.2010 | Gemeinnützige Betriebsaufspaltung
Anwendungsfälle bei Ausgliederung
von Dipl.-Kfm. Frank Boedicker, Wuppertal
Die steuerlichen Grundsätze der Betriebsaufspaltung finden auch auf steuerbegünstigte Körperschaften Anwendung. Der folgende Beitrag erläutert die Grundsätze dieser Sonderform des Rechtsinstituts anhand ihrer Wesensmerkmale und zeigt im Anschluss Anwendungsfälle für Ausgliederung von Tätigkeitsbereichen steuerbegünstigter Stiftungen.
1. Grundsätze der Betriebsaufspaltung
Bei der Betriebsaufspaltung handelt es sich um ein von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung geschaffenes Rechtsinstitut ohne gesetzliche Grundlage. Kennzeichnend für die Betriebsaufspaltung ist, dass eine dem Grunde nach vermögensverwaltende Tätigkeit, nämlich die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern, über eine personelle und sachliche Verflechtung zwischen dem überlassenden Besitzunternehmen und dem nutzenden, gewerblichen Betriebsunternehmen zu einem Gewerbebetrieb umqualifiziert wird (BFH 8.11.71, GrS 2/71, BStBl II 72, 63, 65).
Allgemeine Wesensmerkmale der Betriebsaufspaltung |
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Die auch bei steuerbegünstigten Körperschaften anzuwendenden Grundsätze führen im Ergebnis dazu, dass alle von einem steuerbegünstigten Besitzunternehmen einer steuerpflichtigen Betriebsgesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter sowie die Beteiligung selbst dem gewerblichen Betriebsvermögen des steuerbegünstigten Trägers zuzuordnen sind. Daraus fließende Nutzungsentgelte und Gewinnausschüttungen sind bei diesem als Betriebseinnahmen grundsätzlich zu versteuern.
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