31.03.2010 | Krankenhausstiftung
Ist die Stiftung als Trägerform auch für den modernen Krankenhausbetrieb geeignet?
von RAin Gabriele Ritter, FAin Steuerrecht und Sozialrecht, BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln
Die Stiftung unterscheidet sich von anderen Organisations- bzw. Gesellschaftsformen dadurch, dass sie auf Dauer angelegt ist. Nach deutschem Recht sind Stiftungen „für die Ewigkeit“ gemacht. Die Stiftung in ihrer Existenz oder auch nur in ihrer Zweckrichtung in das Belieben späterer Amtsträger zu stellen, ist nach deutschem Rechtsverständnis nicht möglich, wenngleich insoweit gewisse „Aufweichungstendenzen" erkennbar sind. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die Stiftung mit diesem Korsett als Träger- bzw. Rechtsform für den Betrieb eines Krankenhauses (oder einer anderen sozialen Einrichtung) geeignet erscheint. Die aktuellen Erfahrungen aus der Praxis lassen zumindest ein deutliches Interesse erkennen.
1. Krankenhausbetrieb im Wandel
Die Stiftung galt in frühen Zeiten geradezu als die geeignete Trägerform für Krankenhäuser oder ähnliche Einrichtungen. Ob dies auch heute unter den wesentlich geänderten Rahmenbedingungen und Anforderungen an eine moderne Krankenversorgung der Fall ist, bedarf einer näheren Untersuchung.
1.1 Historie: Spitäler und Hospize
Das Leitbild der auf Ewigkeit gerichteten Einrichtung rührt u.a. daher, Individualität zu verleihen und Gedenken zu organisieren. Stiftungen wurden früher eher von Todes wegen errichtet, häufig zugunsten einer schon bestehenden „moralischen“ Institution (Kirche, Gemeinde, Klöster). Dabei wurden zumeist Sonderinteressen verfügt. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere kirchliche Stiftungen seit Jahrhunderten sozial tätig. Im Mittelalter deckten diese Stiftungen ganze Bereiche des Lebens ab. Sie waren - und sind es zum Teil heute noch - Träger von Spitälern, Waisenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen. Diese Stiftungen wurden zumeist als sogenannte Anstaltsstiftung betrieben. Eine Anstaltsstiftung verfolgt ihren Zweck unmittelbar durch den Einsatz ihres Stiftungsvermögens, das in der Regel aus Immobilienvermögen besteht (z.B. einer Krankenhaus- oder Altenheimimmobilie).
1.2 Gegenwart: Entwicklung zum modernen Krankenhaus
Mit der Entwicklung vom Armenhospital hin zum Großklinikum hat das Krankenhaus gerade im letzten Jahrhundert sein Leistungsspektrum deutlich verändert. Mit stärkerer Fokussierung auf die Bedürfnisse des Patienten versteht sich das moderne Krankenhaus heutzutage in erster Linie als Dienstleister, der unbürokratisch und schnell veränderten Wünschen Rechnung tragen soll.
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