29.10.2009 | Praxisfall
Das Fundraising-Dinner: Gut gedacht, (oft) schlecht gemacht
von RAin Martina Weisheit, Ernst & Young AG Eschborn/Frankfurt/M.
Die Idee des Fundraising-Dinners stammt ursprünglich aus den Vereinigten Staaten. Heute ist diese Art der Fördermittelbeschaffung auch ein beliebtes Instrument der Spendenakquisition für steuerbegünstigte Stiftungen in Deutschland. Immer mehr Stiftungen suchen über die Veranstaltung eines „Events“ Spender für einen gemeinnützigen Zweck. Dabei ist im Einzelfall das hehre Ziel des Spendensammelns für gemeinnützige Zwecke oftmals mit unerwarteten steuerlichen Konsequenzen verbunden.
1. Steuerliche Auswirkungen für den Spender
Im folgenden Beispiel wird das Eintrittsgeld zur Veranstaltung als Spende ausgewiesen.
Beispiel |
Eine gemeinnützige Stiftung veranstaltet ein Fundraising-Dinner und verlangt dafür eine „Spende“ i.H. von 800 EUR, die ausweislich der Einladung ausschließlich der gemeinnützigen Arbeit der Stiftung zugute kommt. Bewirtung und Unterhaltung sind im Eintrittspreis inbegriffen. |
Der „Spender“ wird aufgrund der Höhe seiner Zahlung im Vergleich zur geringen Gegenleistung erwarten, dass die Stiftung ihm eine Spendenbescheinigung ausstellt. Die Möglichkeit eines Spendenabzugs nach § 10b EStG hängt allerdings davon ab, ob eine Spende unentgeltlich und freiwillig geleistet wird.
- Unentgeltlich wird eine Spende nur geleistet, wenn sie um der Sache selbst ohne die Erwartung eines besonderen Vorteils gegeben wird.
- Freiwillig ist eine Ausgabe, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wird.
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