03.02.2011 | Stiftung & Steuern
Jahresrückblick 2010: Die zentralen Steuerthemen für gemeinnützige Stiftungen
von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln
In 2010 und 2009 sind zahlreiche gesetzliche Neuerungen, gerichtliche Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen mit beachtlicher Relevanz für steuerbegünstigte Einrichtungen, somit auch Stiftungen, ergangen.Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Themen.
Projekt E-Bilanz
Unter dem Motto „Elektronik statt Papier“ hat der Gesetzgeber Ende 2008 Neuerungen eingeführt, die die Kommunikation zwischen Fiskus und Steuerbürger auf ganz neue Grundlagen stellen. Für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.11 beginnen, müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen ihre Bilanz, ihre Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls eine Überleitungsrechnung elektronisch übermitteln (E-Bilanz). Die bisher vorgeschriebene Übermittlung in Papierform entfällt (Ritter, SB 10, 151). Der ursprünglich vorgesehene Beginn wurde um ein Jahr verschoben. 2011 soll jetzt als Pilotphase dienen. Begründet wird die Verschiebung u.a. mit der Sorge, dass die Einführung der E-Bilanz die Aufschwungphase der deutschen Wirtschaft beeinträchtigen könnte, da die Unternehmen sich gerade jetzt um ihre vollen Auftragsbücher und ihr operatives Geschäft kümmern müssten. „Inoffizieller“ Hintergrund der Verschiebung ist die Tatsache, dass die Inhalte der verpflichtend elektronisch zu übermittelnden E-Bilanzen bis zum Jahresende nicht final festzulegen waren.
Die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind künftig in Form eines von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Datensatzes nach dem XBRL-Standard zu übermitteln. Die Datensätze müssen der steuerlichen XBRL-Taxonomie entsprechen. XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Taxonomie definiert die verschiedenartigen Elemente, wie die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, als auch ihre Beziehungen zueinander. Im Wesentlichen ist darunter ein erweiterter Kontenrahmen zu verstehen, den die Finanzverwaltung als Mindeststandard definiert. Finanz- und Rechnungswesen sind spätestens zum 1.1.12 auf XBRL-Konformität zu überprüfen und entsprechend umzustellen. Dies gilt nach aktueller Rechtslage uneingeschränkt auch für steuerbegünstigte Einrichtungen.
Arbeitsteiliges Zusammenwirken
Nach dem Urteil des BFH vom 17.2.10 (SB 10, 167) kann eine steuerbefreite Körperschaft, die eine andere steuerbefreite Körperschaft bei der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gegen Entgelt selbstständig und eigenverantwortlich unterstützt, nun gleichwohl einen (eigenen) Zweckbetrieb unterhalten, wenn sie hierdurch zugleich eigene satzungsmäßige Zwecke verfolgt.
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