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  • 01.02.2010 | Umsatzsteuer

    Eintrittsgelder und Spenden bei Benefizveranstaltungen

    Im Rahmen von Benefizveranstaltungen gemeinnütziger Stiftungen werden meist auch Spenden eingenommen. Diese müssen definitionsgemäß freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Daher kann nicht einfach aus dem Eintrittsgeld ein Spendenanteil herausgerechnet werden. Zulässig ist dies nur, wenn die Eintrittskarte zwei Voraussetzungen erfüllt:  

    • Der Spendenanteil wird auf ihr gesondert ausgewiesen und
    • es wird auf ihr unmissverständlich klargestellt, dass der Eintritt auch ohne Spendenanteil zum reinen Eintrittspreis möglich ist.

     

    Ein einheitliches Eintrittsgeld wird insgesamt dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugerechnet und ist umsatzsteuerpflichtig.  

     

    Praxishinweis: Unproblematisch ist es, die Spende in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eintrittsgeld einzunehmen. Dabei darf auch ein gewisser moralischer Druck zum Spenden ausgeübt werden.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 22 | ID 133206