Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Brauchtumspflege

    Verkauf von Karnevalsorden steuerpflichtig

    von RAin Gabriele Ritter FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln

    | Fastelovend vor Gericht: Außerhalb der jecken Zeit hatte das FG Köln über die ertragsteuerliche Zuordnung des Verkaufs von Karnevalsorden zu befinden. Es kam zu dem Ergebnis, dass hier keine begünstigte Förderung des karnevalistischen Brauchtums vorliegt, sondern eine steuerpflichtige Tätigkeit ( 18.4.12, 13 K 1075/08, Abruf-Nr. 122079 ). |

    1. Der Sachverhalt

    Die Klägerin ist eine gGmbH, deren Satzungszweck die Förderung des traditionellen Brauchtums in X einschließlich des Karnevals ist. Dieser soll insbesondere durch folgende Aktivitäten/Maßnahmen verwirklicht werden:

     

    • Sammlung von Gegenständen zur Geschichte des X Karnevals,