08.09.2015 · Fachbeitrag · Gemeinnützige Stiftungen
Schülerbeförderung nur bei Beförderungspflicht ein Zweckbetrieb
| Die Schülerbeförderung durch einen privat-rechtlich organisierten Schulträger ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Etwas anders gilt nur, wenn für den Schulträger eine gesetzliche Beförderungspflicht besteht. |
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