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VG Münster untersagt gewerbliche Altkleider-Sammlung
| Gute Nachricht für gemeinnützige Altkleider-Sammler: Das VG Münster verbietet eine gewerbliche Altkleider-Sammlung (VG Münster 22.3.17, 7 K 146). |
Die Entscheidung sichert Gemeinden und Städte ihre Entsorgungssysteme wirtschaftlich betreiben zu können. Aber auch gemeinnützige Altkleider-Sammler profitieren von diesem Ausschluss gewerblicher Konkurrenz. Denn: Für sie gelten weniger strenge Beschränkungen als für gewerbliche Sammler.
Praxishinweis | Gemeinnützige Körperschaften, die das Altkleider sammeln oder sammeln möchten ist dringend zu empfehlen vorher die Modalitäten mit den örtlich zuständigen Ordnungsbehörden abzustimmen.
Quelle: ID 44701012