· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Die Spielregeln für die Mittelverwendung und -weitergabe in gemeinnützigen Stiftungen
von Rechtsanwältin und Steuerberaterin Dr. Eva-Maria Kraus, Assoziierte Partnerin bei Flick Gocke Schaumburg Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn
| Die Mittelverwendung stellt für gemeinnützige Stiftungen das Herzstück ihrer Tätigkeit dar. Denn damit müssen sie ihren satzungsgemäßen Auftrag erfüllen. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, als gemeinnützige Stiftung die Spielregeln für die Mittelverwendung und -weitergabe zu beherrschen. Unterlaufen hier Fehler, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick, worauf zu achten ist. |
Einsatz ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
Vorstände von gemeinnützigen Stiftungen müssen sicherstellen, dass die Mittel der Stiftung ausschließlich und unmittelbar eingesetzt werden, um die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung zu verfolgen. Beim Einsatz der Mittel für die Durchführung gemeinnütziger Zwecke ist entscheidend, dass das Projekt nachweislich der Förderung der satzungsmäßigen Zwecke dient.
PRAXISTIPPP | Ein konkreter Erfolg wird allerdings nicht geschuldet. Das Finanzamt prüft deshalb insbesondere die Ausgaben der gemeinnützigen Stiftung. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass eine Zuordnung der Ausgaben zu den einzelnen Projekten möglich ist und sich die allgemeinen Verwaltungsausgaben in einem angemessenen Rahmen bewegen. |
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