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  • 12.03.2025 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    FG Hamburg erlaubt Verrechnung von Verlusten zwischen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

    | Verluste in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn sie durch Gewinne aus anderen steuerpflichtigen Betrieben ausgeglichen werden. Mit dieser Aussage bestätigt das FG Hamburg die Auffassung der Finanzverwaltung. |