31.08.2023 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Ist der Wechsel zur Gemeinnützigkeit eine Zweckänderung?
| Ob die Aufnahme oder Aufgabe der Gemeinnützigkeit eine Zweckänderung darstellt, ist nicht allgemein geklärt. Im Fall eines Vereins, der ein Studentenwohnheim verwaltete, hat das LG München I das bejaht. Die Entscheidung ist auch für Stiftungen wichtig, die mit Vereinen kooperieren möchten. |
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