09.07.2024 · Fachbeitrag · Miete/Spende
Vermieter stellt Spende ein: Gemeinnützige Stiftung als Mieterin gelangt nicht in Zahlungsverzug
| Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrags – aus steuerlichen Gründen – in einer gesonderten Vereinbarung, dass der Vermieter an eine gemeinnützige Stiftung als Mieter eine Spende zahlt, die die Stiftung wiederum zur Begleichung der Mietzahlungen verwendet, gerät die Stiftung im Fall des vertragswidrigen Ausbleibens der Spenden nicht in Zahlungsverzug. So sieht es jedenfalls das OLG Frankfurt a. M.; das letzte Wort hat der BGH. |
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