· Fachbeitrag · Neue Gesetzgebung
Überprüfung des Stiftungsrechts soll Stiftungsarbeit erleichtern
| Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich in der Justizministerkonferenz am 26. Juni 2014 im Ostseebad Binz auf eine Überprüfung des Stiftungsrechts verständigt. |
Ziel der geplanten Überprüfung des Stiftungsrechts ist es, die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland zu erleichtern und zusätzliche Anreize für Stifterinnen und Stifter zu schaffen. Unter Betonung der hohen Bedeutung des Ehrenamts für das Gemeinwohl in Deutschland und das herausragende Engagement von Stifterinnen und Stiftern sollen dem Beschluss zufolge folgende Fragen im Mittelpunkt der Überprüfung stehen:
- Die Rechte von Stifterinnen und Stiftern zu deren Lebzeiten,
- die Möglichkeit der Bündelung von Ressourcen nicht überlebensfähiger Stiftungen,
- eine Steigerung der Transparenz im Stiftungswesen,
- die Schaffung und Verbesserung bundeseinheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen,
- die Absicherung von Stiftungen in Zeiten niedriger Erträge.
Mit dem Beschluss haben die Justizminister die Einrichtung einer entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Vorschlägen auf dem Gebiet des Stiftungsrechts beim Bundesjustizministerium beantragt.
Vor dem Hintergrund der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der Errichtung gemeinnütziger Stiftungen ist diese Überprüfung des Stiftungsrechts sehr begrüßenswert.