29.09.2017 · Nachricht · Rentenversicherung
Keine Künstlersozialabgabepflicht für gemeinnützigen e. V.
| Das BSG hat entschieden, dass ein gemeinnütziger eingetragener Verein – hier der Veranstalter des Berliner Christopher Street Day –keine Künstlersozialabgabe entrichten muss (27.9.17, B 3 KS 2/16 R, Abruf-Nr. 197262 ). |
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