28.08.2019 · Nachricht · Sozialversicherung
Dozent an gGmbH für berufliche Reha ist abhängig beschäftigt
| Lehrtätigkeiten, die mit dem vergleichbar sind, was Lehrer an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, begründen regelmäßig ein Arbeitsverhältnis. Zu diesem Ergebnis kam das LSG Berlin-Brandenburg bei einem Dozenten, der für eine gemeinnützige GmbH tätig war, die Umschulungs-, Weiter- und Fortbildungslehrgänge im Bereich der beruflichen Rehabilitation, Reintegration und Anpassung in den Arbeitsmarkt durchführte. |
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