· Fachbeitrag · Stiftung und Steuern
Was dem einen sein Zweckbetrieb, ist dem FA sein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Die Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb, §§ 65 ff. AO , und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, §§ 64 , 14 AO , bereitet mitunter Schwierigkeiten und findet ‒ in Grenzfällen ‒ von der Finanzverwaltung gelegentlich eher profiskalisch statt. Ein schönes Beispiel liefert das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 24.1.19, 8 K 8286/17, Abruf-Nr. 209073 . |
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine gemeinnützige Stiftung, deren Zweck die Förderung des Verbraucherschutzes ist. Nach ihrer Satzung untersucht sie ‒ selbst oder durch geeignete Institute ‒ den Nutz- und Gebrauchswert sowie die Umweltverträglichkeit von Waren und privaten sowie individuell nutzbaren öffentlichen Leistungen. Dabei stellt sie Vergleiche nach wissenschaftlichen Methoden anhand von objektivierbaren Merkmalen an, sodass eine sachgerechte Beurteilung gewährleistet wird. Anschließend werden die neutral, allgemein verständlich und sachgerecht erläuterten Arbeitsergebnisse veröffentlicht, unter anderem in einer Zeitschrift bzw. online.
Bezüglich der Versicherungstarife kann der Verbraucher gegen Entgelt eine Versicherungsvergleichsanalyse („Finanzanalyse“) mit seinen individuellen Daten bei der Stiftung anfordern. Der Verbraucher erhält eine entsprechende Computerauswertung. Dabei findet keine persönliche Beratung des Verbrauchers statt. Die Stiftung erzielte im Streitjahr mit der Durchführung der Finanzanalysen Umsätze von 109.968 EUR und erwirtschaftete einen Verlust aus dieser Tätigkeit von 71.161 EUR.
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