11.02.2025 · Nachricht · Stiftungssatzung
VG Köln: Maßgeblich für die Genehmigungsfähigkeit von Satzungsänderungen ist der objektivierte Wille des Stifters
| Bei genehmigungsbedürftigen Satzungsänderungen ist der objektive Wille des Stifters zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung maßgeblich. Das hat das VG Köln im Fall einer gemeinnützigen Stiftung gegen die Stiftungsaufsicht klargestellt. |
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