· Nachricht · Umsatzsteuer/Zweckbetrieb
Auftragsforschung: Veräußerung einer Beteiligung ‒ wGB oder Zweckbetrieb nach § 65 Nr. 9 AO?
| Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sind ein Zweckbetrieb, wenn sich der Träger zu mehr als 50 Prozent aus Zuwendungen der öffentlichen Hand, von Dritten oder aus der Vermögensverwaltung finanziert ( § 65 Nr. 9 AO ). Was aber gilt bei Veräußerung einer Beteiligung ‒ ist das noch von § 65 Nr. 9 AO gedeckt? Nein, meint das FG Sachsen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |
Streit um Leistungen aus Auftragsforschung ‒ § 68 Nr. 9 AO ja oder nein?
Im Fall vor dem FG Sachsen war streitig, ob die Leistungen einer gemeinnützigen GmbH (Klägerin) aus der Auftragsforschung dem ermäßigten Steuersatz für gemeinnützige Körperschaften (§ 12 Nr. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG) oder dem Regelsteuersatz unterliegen. Die GmbH war Rechtnachfolgerin einer anderen gemeinnützigen GmbH. Diese hatte Mieteinnahmen sowie Beteiligungseinkünfte. Im Streitjahr veräußerte sie eine Beteiligung. Fraglich war nun, ob diese Veräußerung als Leistung im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (wGB) ausgeführt wurde oder als begünstigter Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO zu beurteilen ist.
FG Sachsen: Veräußerung einer Beteiligung ist nicht begünstigt
Das FG hat die Voraussetzungen des § 68 Nr. 9 AO verneint und die Steuerermäßigung abgelehnt (FG Sachsen, Urteil vom 14.01.2020, Az. 3 K 492/13, Abruf-Nr. 216085).
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