13.02.2018 · Nachricht · Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot gilt auch bei gemeinnützigen Arbeitgebern
| Das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot gilt auch, wenn der Wettbewerber gemeinnützig ist und die entsprechenden Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs ausführt (LAG Hamm 17.7.15, 10 SaGa 17/15, Abruf-Nr. 145925 ). |
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