· Fachbeitrag · Stiftung & Recht
Die Stiftung & Co. KG (Teil 1)
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel
| Ein Stiftungskonstrukt besonderer Art ist die Stiftung & Co. KG. Für welche Sachverhalte diese Rechtsform in Betracht kommt, zeigt der folgende Beitrag und seine Fortsetzungen in den beiden kommenden Ausgaben auf. Außerdem werden häufig anzutreffende (aber falsche) Thesen einer kritischen Betrachtung unterzogen. Im Vordergrund dieses ersten Teils stehen die Darstellung der Konstruktion sowie die steuerlichen Gesichtspunkte. |
1. Struktur
Für das Verständnis einer Stiftung & Co. KG sollte man sich als „gedankliche Vorstufen“ zunächst die Rechtsform einer KG und sodann die der GmbH & Co. KG vergegenwärtigen:
1.1. Erste Vorstufe: Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter), vgl. § 161 Abs. 1 HGB.
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