· Fachbeitrag · 60 Fragen/60 Antworten
Zentrale Fragestellungen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb einer Stiftung
von RAin Gabriele Ritter und FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln
| Jeder, der sich im Stiftungsbereich bewegt, muss sich mit den häufigsten Fragestellungen bestens auskennen. Mit dieser Beitragsreihe werden wir zentrale Fragen zur Errichtung und zum Betrieb einer Stiftung beantworten. Die ersten Beiträge beschäftigen sich mit den unterschiedlichen Stiftungsarten und ihrer Errichtung. |
1. Was ist das Wesen einer (rechtsfähigen) Stiftung?
Die Stiftung ist eine gesellschaftsrechtliche Struktur, die weder außenstehende Eigentümer noch Mitglieder oder Gesellschafter kennt. Sie hebt sich damit von den übrigen Gestaltungsformen entscheidend ab.
Sie unterscheidet sich von diesen aber auch deshalb, weil sie auf Dauer angelegt ist. Nach deutschem Recht sind (rechtsfähige) Stiftungen grundsätzlich „für die Ewigkeit“ gemacht. Aus diesem Grund kann die Stiftung in ihrer Existenz und auch in ihrer Zweckrichtung nicht in das Belieben der Organe der Stiftung gestellt werden. Weiter ist die Stiftung grundsätzlich verpflichtet, ihr Vermögen auf Dauer zu erhalten. Die Stiftung kann daher ein durchaus geeignetes Instrument zur Vermögenssicherung sein.
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