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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützige Stiftungen

    Stiftung als Bauherr: So gelingt das Bauvorhaben

    von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln

    | Insbesondere im kommunalen Bereich wird häufig darüber nachgedacht, eine bestehende oder neu zu errichtende gemeinnützige Stiftung als Bauherr für eine größere Baumaßnahme einzubinden. Damit soll über Spendengenerierung eine zusätzliche Finanzierung des Projekts erreicht werden. |

    1. Ausgangsfall

    Die damit verbundenen gemeinnützigkeitsrechtlichen und grunderwerbsteuerlichen Probleme sollen anhand eines Fallbeispiels erläutert werden.

     

    • Beispiel
    • Der Kommune gehört eine kommunale Krankenhaus-GmbH. Zur Errichtung und Finanzierung eines Klinik-Neubaus (Gesamtinvestition 25 Mio. EUR) beabsichtigt sie, eine kommunale gemeinnützige Stiftung zu gründen. Deren Zweck soll die Sicherstellung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen im weitesten Sinne, die Förderung von Bildung und Wissenschaft und Forschung sowie die Mittelbeschaffung für andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere für die von der Kommune betriebene Krankenhaus-GmbH sein.
    • Die Stiftung selbst soll Bauherr werden; zu diesem Zweck wird ihr von der gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH ein Erbbaurecht an dem der Krankenhaus-GmbH gehörenden Krankenhausgrundstück bestellt.
    • Die Erstdotation der Stiftung soll 50.000 EUR betragen.
    • Die Stiftung finanziert den Neubau durch ihr von der Kommune gewährte Mittel (20 Mio. EUR) sowie durch die Einwerbung von Spenden und Zustiftungen. Die Mittel werden der Stiftung nur darlehensweise zur Verfügung gestellt und über Nutzungsentgelte, die sie durch anschließende Verpachtung des Neubaus an die Krankenhaus-GmbH erhält, refinanziert. Ggf. soll es später zu einer Übertragung auf die Krankenhaus-GmbH kommen.
    • Überlegt wird, die Stiftung später auch als Dachorganisation für weitere unselbstständige Stiftungen zu nutzen.