· Fachbeitrag · Stiftung & Recht
Mediation für Stiftungen
von RAin Maren Jackwerth, Düsseldorf, www.kanzlei-jackwerth.deDie Autorin ist ausgebildete Mediatorin an der FernUniversität in Hagen. Nach dem aktuellen Stand erfüllt sie die Voraussetzungen, um sich später zertifizierte Mediatorin nennen zu dürfen.
| Das neue Mediationsgesetz ist seit dem 26.7.12 in Kraft. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Grundlagen sowie Vorteile der Mediation vor und beantwortet die Frage, ob Mediation auch eine Hilfe für Stiftungen sein kann. |
1. Was ist Mediation?
Mediation hilft, wenn langwierige Streitigkeiten vor Gericht drohen oder sonst Auseinandersetzungen nicht zwischen den Parteien selber gelöst werden können. So dauern z.B. gerade im Erbrecht oder auch im Baurecht Verfahren oft Jahre lang. Daher wurde jetzt das Mediationsgesetz in Deutschland geschaffen, das festlegt, „dass Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren ist, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“. Hierbei ist laut des Gesetzes ein Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die Mediation führt.
Auch bei Stiftungen gibt es Gremienstreitigkeiten oder die Projektumsetzung hakt. Hier kann eine Mediation helfen, die Streitigkeiten beizulegen und darüber hinaus eine Grundlage dafür zu schaffen, dass die Parteien weiterhin miteinander arbeiten können.
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