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  • 28.03.2013 · Fachbeitrag · Stiftung & Recht


    Stiftung darf keinen „Indianertee“ in Deutschland verkaufen


    | Eine Stiftung mit Sitz in Kanada darf einen von ihr als indianisch-schamanischen Heilkräutertee bezeichnetes Produkt namens „Indian Essence“, in Deutschland derzeit nicht verkaufen. Das VG Braunschweig hat den Tee als neuartiges Lebensmittel angesehen, das ohne eine besondere Genehmigung nicht in Verkehr gebracht werden darf (VG Braunschweig 27.2.13, 5 A 117/12, Abruf-Nr. 131044 ).
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