· Fachbeitrag · Stiftungsorganisation
Das Problem der Nachfolge in Stiftungsorganen: ein Blick aus der Praxis für die Praxis
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.schiffer.de)
| Es gibt zahlreiche Bücher, Aufsätze und Musterformulierungen, die helfen, passende Satzungen für eine Stiftung zu finden. Eine Stiftung lebt aber vor allem durch ihre Organmitglieder. Die Praxis zeigt, dass die Erstbesetzung der Organe bei der nötigen Sorgfalt des Stifters und seiner Berater i. d. R. unproblematisch ist. Wirklich schwierig gestaltet sich dagegen die Suche nach geeigneten Nachfolgern. Der Beitrag beleuchtet das Problem und gibt praktische Lösungshinweise. |
1. Praxisproblem
Die konkrete Ausgestaltung der Organisation einer Stiftung richtet sich nach deren jeweiligen Stiftungszwecken, aber auch nach der Vermögensausstattung der Stiftung, die nach § 80 Abs. 2 BGB wiederum von den Zwecken abhängt (zur Organstruktur von Stiftungen: Saenger, ZStV 12, 94). Die spezifische Organisation muss den für die Zweckerfüllung zur Verfügung stehenden Erträgen und dem tatsächlichen Geschäftsumfang entsprechen. Typischerweise verfügen nur größere Stiftungen, die eine leistungsgerechte Vergütung zahlen können, über eine ausgefeilte Organisation und mehrere vergütete Personen, die die Stiftung leiten (zur arbeitsrechtlichen Einordnung der Stiftungsorganmitglieder Kilian, ZSt 07, 34.).
Fast unabhängig von der Art und Größe einer Stiftung ist die Suche nach einem Nachfolger für ein Organmitglied ein erhebliches Problem (so auch Mecking, SB 13, 33: „auf der Grundlage neuerer Untersuchungen und eigener Beobachtungen“). Simpel gesagt: Es ist schwierig, auf Dauer die passenden Menschen für die in Frage stehenden Aufgaben zu finden und zu begeistern. Das gilt mit zunehmender Tendenz besonders bei einem Ehrenamt.
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