· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Lebensmittelspenden sind steuerfrei
| Für viel Aufregung hat ein Streit eines Bäckers mit dem Finanzamt gesorgt. Weil er alte Brötchen an Obdachlosen-Tafeln verschenkt hat, sollte er für seine „Schwarzspende“rückwirkend kräftig Steuern nachzahlen. Denn: Gemäß § 3 UStG unterliegen Sachspenden an gemeinnützige Organisationen der Umsatzsteuer. Die kostenlose Abgabe von Lebensmitteln wird dabei als Sachspende bewertet. |
Der Streit ist um so schwerer nachzuvollziehen, als der Bäcker keine Steuern hätte zahlen müssen, wenn er die Brötchen statt zu spenden, einfach in den Müll geworfen hätte. Laut einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler, hat die Finanzverwaltung nun eingelenkt. Werden Lebensmittel gespendet, deren Haltbarkeit abläuft, soll deren Wert auf null Euro festgesetzt werden. Damit fällt dann auch keine Umsatzsteuer an.