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  • 30.03.2022 · Nachricht · Anerkennung

    Stiftungsanerkennung ist privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt

    | In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Dritte gegen den Bescheid über die Anerkennung einer Stiftung vorgehen können. Nein, hat das VG Schwerin im Fall der Anerkennung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV” gesagt und dies damit begründet, dass die Stiftungsanerkennung ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt ist. |