05.05.2022 · Nachricht · Corona-Prämie
Corona-Prämie für Pflegekräfte: Wann hat man Anrecht darauf?
| Beschäftigte haben nach § 150a SGB XI für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 01.03.2020 bis einschließlich 31.10.2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg muss diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum nicht zusammenhängend erfolgen, sie muss insgesamt erreicht werden. |
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