· Fachbeitrag · Datenschutz
DS-GVO ist da: Der DS-GVO-Notfallkoffer schützt Stiftungen vor Abmahnanwälten und Behörden
| Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25.05.2018 in Kraft. Sie haben sie noch nicht ganz umgesetzt? Dann sollte Eine Stiftung einen Notfallkoffer parat haben, um sich für Diskussionen mit Abmahnanwälten und Behörden zu wappnen. Der Koffer hat drei Bestandteile: Homepage, Datenschutzordnung und Datenschutzplan. Der Beitrag zeigt, wie Sie auf die sichere Seite kommen. |
1. Homepage als Einfallstor für Abmahnanwälte
Die Homepage des Vereins ist das Einfallstor für Abmahnanwälte. Diese muss deshalb schnell DS-GVO-fest gemacht werden. Dies ist gar nicht so schwierig.
1.1 Das Impressum
Zunächst ist es erforderlich, das Impressum zu prüfen, eine Abweichungsanalyse vornehmen und das Impressum dann anpassen.
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