· Fachbeitrag · Ehrenamtsvereinbarung
So lässt sich Vereinbarung zwischen Stiftung und ehrenamtlich Tätigen richtig gestalten
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Der Stiftungsbereich wird in vielen Bereichen von Menschen unterstützt, die sich ehrenamtlich engagieren. Hier kann die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale genutzt werden, sodass die steuerrechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Je nach dem Bereich, in dem die Stiftung die ehrenamtlich Tätigen engagiert, sind auch weitere Punkte zu beachten und in einer Ehrenamtsvereinbarung zu berücksichtigen. Der folgende Beitrag zeigt, wie eine solche formuliert und gestaltet werden muss. |
Sinn und Zweck der Ehrenamtsvereinbarung
Eine Vereinbarung mit ehrenamtlich Tätigen ist erforderlich; und zwar aus haftungs-, datenschutz- und ggf. auch jugendschutzrechtlichen Gründen.
Gestaltung der Ehrenamtsvereinbarung
Nachfolgend finden Sie eine Musterformulierung mit den wesentlichen Punkten für eine Ehrenamtsvereinbarung, die mit einem Rechtsanwalt abgestimmt und an die Bedürfnisse der Stiftung angepasst werden sollte. Im Anschluss an die Musterformulierung finden Sie Erläuterungen.
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