· Fachbeitrag · Förderrichtlinien
Förderrichtlinien von Stiftungen zur Vergabe von Stipendien ‒ steuerliche Vorgaben beachten
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Viele Stiftungen vergeben Stipendien und Fördergelder, um Menschen finanziell zu unterstützen. Diese Art der Zweckverwirklichung findet sich in vielen gemeinnützigen Bereichen, z. B. im Bereich Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung oder auch Sport. Hier gilt es die steuerlichen Vorgaben zu kennen, um die Steuerbegünstigung nicht zu gefährden. SB zeigt Ihnen, worauf geachtet werden muss. |
Verschiedene Formen der Förderung zulässig
Gemeinnützige Stiftungen, die sich z. B. der Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO) oder des Sports (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO) verschrieben haben, können diese Zwecke in unterschiedlicher Form verwirklichen. Neben Preisgeldern oder auch Sachpreisen, die für bestimmte herausragende Leistungen gewährt werden, können Stiftungen auch Stipendien oder andere laufende Geldleistungen vergeben. Eine Steuerbegünstigung ist selbst dann möglich, wenn sich die Tätigkeit der Stiftung im Wesentlichen darauf beschränkt, derartige Preise zu verleihen bzw. Stipendien oder Fördergelder zu vergeben.
Warum sich eine Stiftung Förderrichtlinien geben muss
Allen Förderungen ist jedoch gemeinsam, dass der Kreis nicht abgeschlossen sein darf, sondern die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Stiftung fördert die Allgemeinheit, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, nicht fest abgeschlossen ist oder infolge von Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann (§ 52 Abs. 1 S. 2 AO). Sonst ist das gemeinnützigkeitsschädlich.
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