· Nachricht · Gesetzesänderungen
Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu
| Der Bundesrat hat am 20.09.2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende DSGVO zugestimmt (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU). Darunter befinden sich auch zwei wichtige Änderungen für Stiftungen: |
- Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 ‒ bisher waren es zehn. Ein Datenschutzbeauftragter muss daher künftig bestellt werden, wenn sich in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Diese Anforderung können auch mittelgroße Stiftungen ‒ z. B. Trägerinnen kleinerer unabhängiger Krankenhäuser ‒ erreichen.
- Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht: Sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen ‒ künftig reicht auch eine E-Mail.
Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 181 | ID 46150768