01.03.2017 · Fachbeitrag · Gesetzesinitiative
Sind Freifunk-Initiativen bald gemeinnützig?
| NRW und Thüringen wollen, „die Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze)“ als neuen gemeinnützigen Zweck in § 52 AO aufnehmen. |
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