Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Vorstoß aus Bayern: Mit zwei Bundesratsinitiativen soll ehrenamtliches Engagement gestärkt werden

    | Der Bundesrat berät in seiner Sitzung am 27.09.2024 über zwei Anträge des Freistaates Bayern, mit denen er das ehrenamtliche Engagement stärken will. Konkret geht es um die Ausdehnung der haftungsrechtlichen Erleichterungen in § 31 BGB auf gering bezahlte Vorstände und weniger Bürokratie bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der Stiftung. |

     

    • Beschränkte Vorstandshaftung: Bisher ist die mögliche Haftung von Organ- und Vereinsmitgliedern zwar bereits nach § 31a und § 31b BGB beschränkt. Dies gilt aber nur, wenn eine etwaige Vergütung für die Tätigkeit der Organ- oder Vereinsmitglieder 840 Euro jährlich nicht übersteigt (= Höhe der Ehrenamtspauschale in § 3 Nr. 26a EStG). Nach dem Antrag aus Bayern (TOP 14 der Tagesordnung) soll dieser Haftungsfreibetrag auf 3.000 Euro (= Höhe der Übungsleiterpauschale in § 3 Nr. 26 EStG) erhöht werden.

     

    • Bürokratieabbau bei Anwendung des MiLoG bei der Stiftung: Ehrenamtlich engagierte Organisationen und Vereine sind zwar gemäß § 22 Abs. 3 Alt. 2 MiLoG vom Anwendungsbereich des MiLoG ausgenommen. Beschäftigt eine ehrenamtlich getragene Organisation jedoch eine Person im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Mini-Job“), muss sie als Arbeitgeber die Dokumentationspflichten des § 17 MiLoG erfüllen. Und genau darauf zielt die Bundesratsinitiative ab (TOP 18). Ehrenamtlich tätige Organisationen und Vereine könnten aus dem Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten ausgenommen werden. Daneben könnte die Frist zur Erstellung der Dokumentation von derzeit sieben Kalendertagen auf einen Monat verlängert werden.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 50164456