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  • 07.01.2025 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    LSG verneint Arbeitsunfall bei Schnuppertätigkeit

    | Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur, wenn eine Schnuppertätigkeit als Wie-Beschäftigung zumindest einen geringen wirtschaftlichen Wert hat. Dies hat das LSG Baden-Württemberg im Fall einer Helferin klargestellt, die der Voltigierstunde ihrer Tochter lediglich beiwohnen und die Übungsleiterin begleiten wollte, um zu entscheiden, ob sie sich diese Aufgabe in der Zukunft zutraue. Das Urteil ist auch für Stiftungen interessant, die Bewerber über eine Schnuppertätigkeit testen. |