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    Impressum: Anpassung der Formulierung zum Verantwortlichen

    | Der aus analoger Zeit stammende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wurde mit Wirkung vom 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt. Infolgedessen müssen Stiftungen im Impressum die Angaben zur Norm anpassen, wenn sie eine Homepage betreiben: Die bisherige Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ ist gegen die neue Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV“ zu tauschen. Weiterhin sind wie bisher hinter dieser Formulierung stets der Name einer natürlichen Person und die Anschrift aufzuführen. |

    Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 22 | ID 47064526