· Fachbeitrag · Immobilien
Die Stiftung als Erbin einer Immobilie ‒ diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollten Sie kennen
von Rechtsanwalt und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg
| Erbschaften mit Immobilienvermögen gewinnen für Stiftungen zunehmend an Bedeutung. Die Motive, eine Stiftung als Erbin einzusetzen, sind vielfältig. Neben persönlichen Gründen spielen insbesondere Kinderlosigkeit oder das Fehlen anderer naher Verwandter eine wichtige Rolle. Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, mit der sich die Stiftung als Immobilienerbin vorrangig vertraut machen sollte. |
Vermietete Immobilie ‒ Stiftung wird Vermieterin
Ist die Stiftung als Erbin einer vermieteten Immobilie eingesetzt, tritt sie mit dem Erbfall in die Rechtsstellung des Erblassers als Vermieter (§ 1922 BGB) und damit in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Sprich: Die Stiftung wird Vermieterin.
Stiftung muss Rechtsstellung als Vermieterin nachweisen
Der Stiftungsvorstand ist gehalten, sich umgehend einen Überblick über alle Mietverträge sowie weitere notwendige Unterlagen, die z. B. für eine Nebenkostenabrechnung relevant sind, zu verschaffen.
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