17.10.2023 · Fachbeitrag · Informationsfreiheitsgesetz
VG Köln: Stiftung Haus der Geschichte muss Einsicht in Kaufverträge zu Schabowski-Zettel gewähren
| Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Jedermann ist anspruchsberechtigt. Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt. Der Informationsanspruch kann beschränkt sein, insbesondere durch öffentliche und private Belange (§§ 3 bis 6 IFG). Streitigkeiten sind da vorprogrammiert. Zuletzt stritt die Stiftung Haus der Geschichte, eine Stiftung öffentlichen Rechts des Bundes, um die Einsicht in Kaufverträge zum „Schabowski-Zettel“ – und unterlag vor dem VG Köln. |
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