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  • 15.11.2024 · Nachricht · Klage/Stiftungsvorstand

    Widersprüchliche Angaben zu den gesetzlichen Vertretern der Stiftung: Verfassungsbeschwerde ist unzulässig

    | Trägt eine Stiftung nicht hinreichend dazu vor, durch wen sie gesetzlich vertreten wird, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig. Zu diesem Schluss ist das BVerfG gelangt und hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. |