· Fachbeitrag · Stiftungsrechtsreform
Grundstock- und sonstiges Vermögen in bestimmten Verhältnis?
| Ein SB-Leser hat eine Frage zur Stiftungsrechtsreform: Müssen Grundstock- und sonstiges Vermögen in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen? Wie groß darf das sonstige Vermögen in Relation zum Grundstock sein? Rechtsanwältin Tina Bieniek beantwortet die Frage. |
Antwort | Wie hoch Grundstock- und sonstiges Vermögen sein müssen, hängt von jeder einzelnen Stiftung ab.
Orientierungshilfe für Verhältnis von Grundstock- und sonstigem Vermögen
Im Ausgangspunkt gilt: Das Grundstockvermögen gibt der Stiftung ihren „Ewigkeitscharakter“, da es erhalten werden muss; in Bezug auf das sonstige Vermögen sind die Vorgaben im Regelfall weniger streng. Ein bestimmtes Verhältnis zwischen Grundstock- und sonstigem Vermögen ist nicht vorgeschrieben. Ein paar allgemeine Grundsätze lassen sich aber festhalten:
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