20.12.2021 · Nachricht · Unfallversicherung
Kein unfallversicherungsrechtlicher Gemeinnützigkeitsbegriff
| Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft hat. Dies hat das BSG entschieden. Einen eigenständigen unfallversicherungsrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit gibt es nicht. |
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