· Nachricht · § 180 AO
Keine Gewinnfeststellung mit ausländischer Familienstiftung
| Eine weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtige ausländische Familienstiftung ist nicht mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil in die gesonderte und einheitliche Feststellung aufzunehmen, auch wenn die Stiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist. Ungeachtet der Einkommenszurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG ist die Stiftung nicht in die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligter einzubeziehen, auch sie nicht mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil ( BFH 13.5.13, I R 39/11 ) |
Quelle: ID 42219076