· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
JStG 2013: Für Bildungsleistungen bleibt alles beim Alten
| In SB 12, 184 haben wir die geplanten Veränderungen zur Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen vorgestellt. Am 26.10.12 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2013 und das Unternehmensteuerreformgesetz beschlossen. Die geplanten Änderungen bei der Mehrwertsteuer für Bildungsleistung werden darin nicht umgesetzt. Beide Gesetze bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates, die für den 23.11.12 vorgesehen ist. |
Nach heftigem Widerspruch von Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung wurde mit Änderungsantrag der Koalition die geplante Freistellung von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer zurückgenommen. Es drohe erheblicher Aufwand im praktischen Vollzug, hieß es (Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 24.10.12). Damit bleibt für Bildungseinrichtungen alles beim Alten (siehe SB 12, 184 zur aktuellen Rechtslage).
eingesandt von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln