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  • 30.04.2013 · Fachbeitrag · Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

    Achtung: Rückwirkung gilt nicht für die Sozialversicherung

    | Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.13 wurden bekanntlich die Übungsleiterpauschale von 2.100 EUR auf 2.400 EUR und die Ehrenamtspauschale von 500 EUR auf 720 EUR rückwirkend ab 1.1.13 erhöht. Die Rückwirkung greift jedoch nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben. |