30.04.2013 · Fachbeitrag · Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Achtung: Rückwirkung gilt nicht für die Sozialversicherung
| Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.13 wurden bekanntlich die Übungsleiterpauschale von 2.100 EUR auf 2.400 EUR und die Ehrenamtspauschale von 500 EUR auf 720 EUR rückwirkend ab 1.1.13 erhöht. Die Rückwirkung greift jedoch nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig