29.07.2014 · Fachbeitrag · BFH
Kein ermäßigter Steuersatz mehr für die Vermögensverwaltung
| Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen ihre Leistungen im Bereich der sog. Vermögensverwaltung nach einem Urteil des V. Senats des Bundesfinanzhofs vom 20.3.14, V R 4/13, Abruf-Nr. 142200 nicht dem ermäßigten Steuersatz unterwerfen. Im Streitfall hatte ein gemeinnütziger Radsportverein u.a. Sportanlagen entgeltlich an Vereinsmitglieder überlassen. |
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