Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Bildungsstiftungen

    Stipendien und Übernahme von Studiengebühren: Das ist aus steuerlicher Sicht zu beachten

    von RAin Gabriele Ritter und FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln

    | Viele gemeinnützige Einrichtungen, auch Stiftungen, haben die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung zum Satzungszweck und gewähren Bildungshilfen. Die Beweggründe sind genauso vielfältig wie die Art der Unterstützung. Zunehmend dient die finanzielle Unterstützung auch der planmäßigen Gewinnung qualifizierten Personals. Was dabei im Hinblick auf Gemeinnützigkeit, Schenkung- und Einkommensteuer zu beachten ist zeigt dieser Beitrag. In einem Folgebeitrag werden die Aspekte Umsatzsteuer und Kreditwesengesetz behandelt. |

    1. Vom klassischen Stipendium zum „Vertragsmodell“

    Zunehmend stehen auch gemeinnützige Einrichtungen vor dem Problem, ausreichend qualifizierte Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Besonders deutlich wird dies im Krankenhausbereich. Der Ärztemangel ist bedrohlich. Mit großen finanziellen Anstrengungen versuchen Kliniken, den Standort Deutschland für ausländische Ärzte attraktiv zu machen. Von individuellen Sprachkursen bis hin zur „Eingliederungshilfe“ im Alltag unternehmen sie zahlreiche Anstrengungen. Da die Arbeitsbedingungen in vielen europäischen Ländern jedoch als besser bewertet werden, ist der Erfolg mäßig. Aktuell mehren sich deshalb die Bemühungen zahlreicher großer Kliniken, mit inländischen und ausländischen Universitäten zu kooperieren, z.B. durch die Gründung universitärer Niederlassungen, um mehr Studienplätze zu schaffen. Da die notwendiger weise zu erhebenden Studiengebühren für die Studenten häufig finanziell nicht tragbar sind, werden ihnen Stipendien oder weitere Unterstützungen gewährt. Teilweise sind sie verbunden mit der Verpflichtung, nach Abschluss des Studiums in der ausbildenden Klinik weiterzuarbeiten. Folgende Modelle stehen dabei im Vordergrund:

     

    1.1 Umgekehrter Generationenvertrag

    Der umgekehrte Generationsvertag ist ein Modell, mit dem Studierende die Möglichkeit erhalten, erst nach Ende ihres Studiums den Studienbeitrag zu leisten. Ihnen stehen z.B. folgende Zahlungsmöglichkeiten zu Verfügung: