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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Thesaurierungsbegünstigung beim Übergang auf eine Stiftung

    | Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine rechtsfähige Stiftung löst keine Nachversteuerung von zuvor nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Das hat der BFH in einem Fall zu der 2012 geltenden Rechtslage entschieden. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG kommt in dem Fall nicht in Betracht ( BFH, Urteil vom 17.01.2019, Az. III R 49/17, Abruf-Nr. 209499 ). |

     

    Wichtig | Mit zunehmendem Zeitablauf nimmt die Bedeutung der BFH-Entscheidung ab. Denn seit 05.07.2017 erfolgt eine Nachversteuerung nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 EStG auch bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 1 Abs. 1 KStG.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Theuffel-Werhahn, Beitrag „Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung aus“, SB 3/2017, Seite 44 → Abruf-Nr. 44537487
    Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 181 | ID 46149124