17.09.2019 · Nachricht · Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
Einlagekonto bei rechtsfähiger Familienstiftung
| Im Interesse der gebotenen steuerlichen Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Stiftungen ist auch für rechtsfähige Stiftungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen. Für dieses sind (auch) die in § 27 Abs. 1 S. 2 KStG normierten Regelungen zu Zu- und Abgängen im Zeitraum vom Beginn bis zum Ende des Wirtschaftsjahres zu beachten. Das hat das FG Rheinland-Pfalz im Fall einer rechtsfähigen Familienstiftung entschieden. Das letzte Wort hat der BFH. |
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