29.04.2024 · Nachricht · Einlagekonto
BMF: Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
| Der BFH hat entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt. Dieser Ansicht schließt sich die Finanzverwaltung an. |
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